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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag für Einzelgäste und Gruppen
1. a) Ein Gastaufnahme-/Bewirtungs-/Beherbergungsvertrag wird
zwischen der HSR-GmbH in Vertretung der jeweiligen
Apartment-eigentümer und dem Besteller abgeschlossen, sobald
die Bestellung zugesagt bzw. die angeforderte Leistung
bereitgestellt worden ist. Reservierungen können schriftlich
oder telefonisch erfolgen.
1. b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, zu
öffentlichen Einladungen oder zu sonstigen Werbemaßnahmen, zu
Vorstellungs-gesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen
Veranstaltungen und die Nutzung der Hotelflächen außerhalb der
angemieteten Räume bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer
zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, wobei §540
Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht
Verbraucher ist.
2. Reservierte Hotelzimmer/Apartments sind am Anreisetag ab
16.00 Uhr beziehbar und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen.
3. Um- oder Abbestellungen einzelner Zimmer/Apartments sind,
falls auf der Reservierungsbestätigung nicht anders vermerkt,
wie folgt möglich: Bei Einzelreservierungen ist eine
kostenfreie Stornierung bei einem Aufenthalt mit 1 bis 2
Übernachtungen bis 24 Stunden vor Anreise, bei einem
Aufenthalt ab 3 Nächten bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei
möglich. Danach fallen folgende Stornokosten an: 80% des
Gesamtpreises. Bei Gruppenreservierungen (ab 10 Personen) ist
eine kostenfreie Stornierung
der gesamten Gruppe bis einen Monat vor Anreise möglich. Ab
diesem Zeitpunkt können einzelne Übernachtungen (nach
Rücksprache mit dem Hotel) bis 1 Woche vor Anreise kostenfrei
storniert werden. Bei der Stornierung der ganzen Gruppe oder
einzelner Übernachtungen nach Verstreichen der kostenfreien
Stornofrist werden 80% des Gesamtpreises berechnet. Für die
Bereitstellung von Tagungsräumen und damit verbundenen
Leistungen gelten gesonderte Bestimmungen.
4. Bis 4 Wochen vor Anreise müssen dem Hotel die Namen der
Gäste vorliegen, die insbesondere für Gruppen, dem Hotel
unaufgefordert einzusenden sind. Kommt der Besteller dieser
Verpflichtung nicht nach, so ist damit die Buchung nicht
automatisch annulliert. Das Hotel behält den Rechtsanspruch
auf Zahlung von Stornogebühren, falls sich nach Verstreichen
der 4-Wochenfrist mit oder ohne Anmahnung der Gästenamen
herausstellt, dass der Gast bzw. die Gruppe nicht kommt. Das
Hotel hat bei nicht fristgerechter Einsendung der
Teilnehmerliste das Recht, die Buchung zu annullieren und die
Zimmer anderweitig zu vergeben.
Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-versicherung. Bei den aufgeführten
Stornogebühren ist der Abzug für ersparte Aufwendungen bereits
berücksichtigt. Dem Gast steht es jedoch frei, den Nachweis zu
erbringen, dass der gesamte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
5. Hotelzimmer/Apartments sind spätestens bei Abreise zur
Zahlung unter
Berücksichtigung einer evtl. geleisteten Anzahlung fällig.
Erfolgt die Rechnungslegung ausnahmsweise erst nach der
Abreise, so ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug
zahlbar.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form
einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu
fordern. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungen unberührt.
6. Der Gast hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer
bzw. Apartments pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe
Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Falls sich
Beschädigungen und Verschmutzungen, die über das normale Maß
der Inanspruchnahme hinausgehen, erst nach Abreise des Gastes
herausstellen, so ist das Hotel berechtigt, dem Gast die
Reparaturkosten, die Kosten für Ersatz oder Reinigung
nachträglich in Rechnung zu stellen.
7. Im Interesse der anderen Hotelgäste und Anwohner ist auf
dem Außengelände des Hotels sowie auf Fluren, Gängen und
Balkonen Ruhe zu bewahren, insbesondere ab 23.00 Uhr.
8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die
Gesellschaftsräume des Hotels ist ebenso wenig gestattet wie
deren Verzehr in diesen Räumen. Die Berechnung von Gedeck und
Korkengeld bleibt vorbehalten. Gleichermaßen gilt, dass das
Entfernen von Speisen und Getränken aus den
Restaurationsräumen zu einem späteren Verzehr nicht gestattet
ist. Dies betrifft insbesondere Buffets, von denen nichts aus
den Restaurants mitgenommen werden darf.
9. Der Besteller erwirbt keinen Rechtsanspruch auf
Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räume. Sollten
vereinbarte Zimmer oder Räume, ganz gleich aus welchem Grund,
nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet und
berechtigt, für einen gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des
Hotels Sorge zu tragen, so weit dies dem Gast zumutbar ist.
10. Hat das Hotel Anlass zu der Annahme, dass die Person des
Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, den Ruf oder die
Sicherheit des Hauses gefährden könnte, kann das Hotel die
Reservierung ablehnen. Das Hotel kann darüber hinaus bei
höherer Gewalt absagen, insbesondere bei
Streik, Unruhen oder Naturkatastrophen.
11. Sollte der Gast Grund für eine Reklamation an einer oder
mehreren Leistungen des Hotels oder seines Personals sehen, so
ist dies unverzüglich im Hotel an verantwortlicher Stelle
vorzubringen, damit Gelegenheit geboten wird, sofortige
Abhilfe zu schaffen. Die Beachtung späterer Reklamationen ist
nur möglich, wenn diese schriftlich und innerhalb von 4 Wochen
nach Abreise an die Hotelleitung gerichtet werden.
12. Die Benutzung von Einrichtungen des Hotels, insbesondere
des Sport- und Freizeitbereichs sowie die Teilnahme an den
Aktivitäten der Gästebetreuung (Animation) geschieht auf
eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Das Hotel haftet
nicht für mitgebrachte Gegenstände der Gäste, weder in den
Zimmern noch in den Gesellschaftsräumen und auch nicht für
Fahrzeuge auf den Parkplätzen oder in der Sammelgarage.
Wertgegenstände können an der Reception deponiert werden.
13. Zusätzliche Sonderarrangements des Hotels außerhalb der
Preisliste, deren Preise von denen in der Preisliste
abweichen, berechtigen nur dazu, auf diese Sonderarrangements
spätestens bei Reiseantritt umzubuchen, begründen jedoch
keinen Anspruch zu einer nachträglichen Preisreduktion.
14. Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines
Pauschal-arrangements können nicht ersetzt oder erstattet
werden.
15. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht. Die Berichtigung von Irrtümern,
insbesondere von Schreib- und Rechenfehlern in schriftlichen
Angeboten, Bestätigungen und Prospekten bleibt vorbehalten.
Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten
werden (dies gilt nicht für Privatgäste).
16. Mit Erscheinen der aktuellen Preisliste werden alle
früheren Preislisten für Einzelgäste und Gruppen ungültig.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kissingen (dies
gilt nicht für Privatpersonen).
Stand Juni 2010
Hotel Sonnenhügel
Burgstraße 15
97688 Bad Kissingen
Tel.: +49 (0)971 83-0
Fax: +49 (0)971 83-4828
www.hotel-sonnenhuegel.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen, Seminare, Tagungen, Kongresse und Messen
1. Ein Gastaufnahmevertrag / Bewirtungsvertrag ist
abgeschlossen, sobald die Bestellung zugesagt bzw. die
angeforderte Leistung bereitgestellt worden ist.
2. Ist der Besteller/Anmelder Vollkaufmann, so haftet er
selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von
ihm angemeldeten Gästen /
Teilnehmern.
3. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab
16.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
Sofern nicht eine spätere Ankunftszeit mitgeteilt wurde,
können bis 18.00 Uhr nicht bezogene Zimmer anderweitig
vergeben werden.
4. Bei Um- oder Abbestellung von Reservierungen durch den Gast
behält sich das Hotel den Anspruch auf Zahlung der
ursprünglich bestellten Leistungen vor, je nachdem zu welchem
Zeitpunkt die Bestellung aufgehoben wurde und welche
zusätzlichen Leistungen, insbesondere Bewirtungen, vorgesehen
waren. In diesem Fall hat das Hotel Anspruch auf eine
angemessene Vergütung. Dem Besteller bleibt vorbehalten, einen
geringeren Schaden des Hotels nachzuweisen.
5. Für Bestellungen / Buchungen von Seminaren / Tagungen /
Kongressen/ Messen oder für die Bestellung von Bankett- und
Tagungsräumen gelten folgende Stornokosten:
1 bis 30 Personen
bis 28 Tage vor Anreise ./.
27 bis15 Tage vor Anreise 40%
14 bis 0 Tage vor Anreise 80%
31 bis 120 Personen
bis 60 Tage vor Anreise ./.
59 bis 30 Tage vor Anreise 40%
29 bis 0 Tage vor Anreise 80%
ab 120 Personen
bis 180 Tage vor Anreise ./.
179 bis 90 Tage vor Anreise 40%
89 bis 0 Tage vor Anreise 80%
des jeweiligen Arrangements bzw. Pauschalpreises =
Gesamtumfang laut Bestellung/ Reservierungsbestätigung,
einschließlich etwaiger Nebenumsätze. Abweichungen bis 5%
bleiben unberührt.
6. Rechnungen sind bei Abreise bzw. Ende der Veranstaltung zur
Zahlung
fällig unter Berücksichtigung einer evtl. Anzahlung. Erfolgt
die Rechnungslegung erst nach der Abreise, so ist diese
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto
zahlbar. Kreditkarten werden nur zur Zahlung von Beträgen
akzeptiert, die weder Provisionsforderung noch Sonderpreise
betreffen.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in
Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder
Ähnlichem zu fordern. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
7. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Bankett-
und
Tagungsräume bedarf der vorherigen Genehmigung des Hotels. Die
Berechnung von Gedeck- bzw. Korkengeld bleibt vorbehalten.
8. Der Besteller erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung
bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten
vereinbarte Räume – aus welchen Gründen auch immer – nicht
verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet und berechtigt,
für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hotels,
Sorge zu tragen, soweit dies zumutbar ist.
9. Soweit das Hotel für den Besteller technische und sonstige
Gegenstände beschafft / mietet, handelt es im Namen und auf
Rechnung des Bestellers.
10. Das Hotel haftet nicht für die Funktion beschaffter
technischer oder sonstiger Geräte sowie für vermittelte
Fremdleistungen, z.B. Transfers, Künstlerauftritte, o.Ä.. Für
mitgebrachte Ausstellungsgegenstände und Tagungsrequisiten
haftet das Hotel nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
11. a) Der Besteller hat für Verluste oder Beschädigungen, die
durch seine Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder
Hilfspersonen verursacht werden, ebenso einzustehen, wie für
die Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht. Es
obliegt dem Besteller, hierfür die entsprechenden
Versicherungen abzuschließen, bzw. diese auf Verlangen dem
Hotel nachzuweisen. Der Besteller haftet dafür, dass
Dekomaterial bzw. Vorführungen unter Berücksichtigung aller
Sicherheits- und insbesondere der feuerpolizeilichen
Bestimmungen gehandhabt werden.
11. b) Der Besteller haftet gegenüber dem Hotel auch für
Aufträge oder Bestellungen seiner Tagungsteilnehmer im
Zusammenhang mit der bestellten Tagung bzw. Ausstellung und
der Begleichung der daraus resultierenden Rechnung.
12. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein,
so hat er die Verpflichtung, dies dem Hotel bei Bestellung
deutlich anzuzeigen. Hat das Hotel Anlass zu der Annahme, dass
die Veranstaltung des Bestellers den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, den Ruf oder die Sicherheit des Hauses
gefährden könnte, kann das Hotel die Veranstaltung absagen.
Das Hotel kann die Veranstaltung darüber hinaus bei höherer
Gewalt absagen, insbesondere bei Streik, Unruhen und
Naturkatastrophen.
13. Sollte der Besteller Grund für eine Reklamation an einer
oder mehrerer
Leistungen des Hotels oder seines Personals sehen, so ist dies
unverzüglich im Hotel an verantwortlicher Stelle vorzubringen,
damit dem Hotel Gelegenheit gegeben wird, sofortige Abhilfe zu
schaffen. Die Beachtung späterer Reklamationen ist nur
möglich, wenn diese schriftlich und innerhalb von 4 Wochen
nach Abreise an die Hoteldirektion gerichtet werden.
14. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht. Die Berichtigung von Irrtümern,
insbesondere von Schreib- und Rechenfehlern in schriftlichen
Angeboten, Bestätigungen und Prospekten des Hotels bleibt
vorbehalten.
15. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich
festgehalten werden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kissingen.
Stand Mai 2010
Hotel Sonnenhügel
Burgstraße 15
97688 Bad Kissingen
Tel.: +49 (0)971 83-0
Fax: +49 (0)971 834828
www.hotel-sonnenhuegel.de
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